Liebe Miteigentümer,
viele haben mittlerweile ein Abgeltungsangebot für das Sondereigentum erhalten.
Hierzu einige kurze Hinweise:
- Jeder Eigentümer muss sorgfältig mit PROJECT bzw. dem Insolvenzverwalter über Kaufpreisminderungen verhandeln. Denn erstens erhalten wir kein pünktlich fertiggestelltes und mängelfreies Objekt, zweitens sind alle Erwerber durch die Teilungserklärung verpflichtet, die nötigen Mittel zur mängelfreien erstmaligen Herstellung des Objekts anteilig nach Miteigentumsanteil bereit zu stellen. Daher werden noch etliche Sonderumlagen auf die Erwerber zukommen!
- Jeder Eigentümer ist selbst dafür zuständig, eine Überzahlung an den insolventen Bauträger zu vermeiden und für ausreichende Liquidität zu sorgen, um die künftigen Sonderumlagen zur Mängelbehebung tragen zu können.
- Der WEG Anwalt verhandelt über Kaufpreisminderungen für Mängel am Gemeinschaftseigentum.
- Jeder Eigentümer verhandelt selbst über folgende Punkte:
- Baumängel am eigenen Sondereigentum. PROJECT möchte von vornherein die Verhandlung nur auf diesen Punkt begrenzen – ob man sich diese Eingrenzung gefallen lassen will, ist jedem Eigentümer überlassen.
- fehlende Gewährleistung für das Sondereigentum. Der Bundesgerichtshof sieht ca 5% des Bauwerkswertes als Maßstab für den Vermögensnachteil an, der durch Entfall der gesetzlichen Gewährleistung entsteht (BGH V ZR 137/99).
- Rechtsmängel am eigenen Sondereigentum wie z.B. Belastungen durch Hausgeldschulden von PROJECT ggü. der WEG aus Zeiträumen vor der Schlüsselübergabe. Diese Schulden sind laut Teilungserklärung von den Nachbesitzern zu übernehmen!
- Weitere finanzielle Forderungen gegenüber dem Bauträger wie z.B. nicht gezahlte Verzugsschadenszahlungen, Bereitstellungszinsen, etc.
Antwortvorschlag
Der Beirat hat mit einem Anwalt für WEG-Recht Kontakt aufgenommen, welcher eine andere PROJECT WEG im Insolvenzverfahren und der Abgeltungsverhandlung vertritt. Dieser hat uns dankenswerterweise kostenlos einen Antwortvorschlag zur Verfügung gestellt.
Bei Bedarf nach rechtlicher Beratung kann dieser Anwalt gerne kontaktiert werden (Stundensatz €350 zzgl. Steuer).
Sehr geehrte [an den jeweiligen Unterzeichner des Schreibens richten]
vielen Dank für Ihr Schreiben vom [DATUM]. Dazu nehme ich wie folgt Stellung: Die Bewertung der Mängel am Sondereigentum halte ich grundsätzlich für angemessen / nicht angemessen / ist mir innerhalb der gesetzten Frist nicht möglich [Bitte eine Variante wählen, im letzteren Fall noch ergänzen: Ich komme bis zum ... (Datum einsetzen) darauf zurück.]
Ich halte Ihr Angebot jedoch für eine gute Grundlage, um weitere Gespräche zu führen. Um eine Annahme des Angebotes zur prüfen, bitte ich um folgende Klarstellung/Bestätigung: Da die Mängel am Gemeinschaftseigentum nicht Gegenstand der vorgeschlagenen Einigung sind, gehe ich davon aus, dass eine etwaige Annahme Ihres Angebotes noch nicht ausreicht, um die Fälligkeit der ausstehenden Kaufpreisraten herbeizuführen, sondern dass damit lediglich eine endgültige Minderung des Kaufpreises um den genannten Betrag verbunden ist, da über die Mängel am Gemeinschaftseigentum hinaus insbesondere die Erfüllung etwaiger Gewährleistungsansprüche gefährdet ist. Ich bitte Sie, dies zu bestätigen.
Außerdem wäre ich Ihnen verbunden, wenn Sie gegenüber dem Notariat bestätigen könnten, dass Sie trotz der ausstehenden Restzahlungen damit einverstanden sind, dass die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vollzogen werden kann. Insofern kann klargestellt werden, dass damit keine Auswirkungen auf den Bestand und die Fälligkeit der verbleibenden Zahlungsansprüche verbunden ist. Ich gehe insoweit davon aus, dass infolge der Geringfügigkeit ausstehenden Beträge und vorbehaltlich bestehender Zurückbehaltungs- und sonstiger Rechte insoweit ein entsprechender Anspruch besteht.